Elternvertreter

Leitfaden für Elternvertreter

Aufgaben und Funktion der Klassenelternvertreter:

  • Sind Ansprech- und Kontaktpersonen für Eltern und Lehrkräfte, insbesondere Klassenlehrkraft ( z.B.: Fragen den Unterricht und dessen Inhalte betreffend, Probleme innerhalb der Klasse, Terminabsprachen)
  • Organisatorische Aufgaben, z.B. Einschulungsfeier, Schulfest (Wer macht was? Wer bringt was mit?)
  • Mitglieder des Schulelternrates
  • Laden zum Elternabend ein ( außer 1. Elternabend Klasse 1+3), bereiten diesen vor, leiten ihn – mindestens 1x pro Schulhalbjahr
  • Tagesordnung erfolgt in Absprache mit dem / der Stellvertreter/in und der Klassenlehrkraft
  • Einladung erfolgt mindestens eine Woche vor dem Elternabend
  • Anwesenheitsliste, evtl. Mailliste und Protokoll
  • Vermittelnde Aufgabe zwischen Eltern, Klassen- und Fachlehrern, ggf. Schulleitung bei schulischen und erzieherischen Problemen
  • Werden für 2 Jahre gewählt in Klasse 1+3: wählbar und stimmberechtigt sind alle anwesenden erziehungsberechtigten der Schüler/innen einer Klasse (pro Kind 1 Stimme)
  • Durchführung der Wahl: auf Antrag kann geheim gewählt werden, Wahlvorschläge werden gesammelt, vorgeschlagene Erziehungsberechtigten werden gefragt, ob sie bereit sind zu kandidieren, die Mehrheit entscheidet.
  • In einem weiteren Durchgang werden 3 Vertreter/innen für die Klassenkonferenz gewählt

Aufgaben und Funktion der Vertreter in der Klassenkonferenz:

  • Teilnahme an Klassenkonferenzen:
  • Angelegenheiten, die ausschließlich die Klasse oder einzelne Schüler bzw. Schülerinnen betreffen, z.B. Hausaufgaben, Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten
  • Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen
  • Teilnahme an Zeugniskonferenzen
  • Beratende Funktion, kein Stimmrecht

Aufgaben und Funktion des Schulelternrates (SER):

  • Alle Klassenelternvertreter und Stellvertreter nehmen teil
  • Ca. 2x im Schuljahr
  • Alle 2 Jahre werden ein /e Schulelternratsvorsitzende/r und Stellvertreter gewählt aus diesem Gremium
  • Wählt Vertreter/innen der Gesamt- und Fachkonferenzen
  • Angelegenheiten der Schule insgesamt werden besprochen
  • Wünsche und Anregungen der Eltern werden beraten
  • Schulleitung informiert über alles, was von allgemeiner Bedeutung für die Schule ist
  • 2 Vertreter/innen für den Stadtelternrat werden gewählt

Aufgaben und Funktion des Schulvorstandes.

  • Zentrales Entscheidungsgremium der Schule mit dem Ziel, die Qulitätsentwicklung der Schule zu gestalten:
  • Entscheidung über den Haushaltsplan
  • Ausgestaltung der Stundentafel
  • Beantragung von Schulversuchen
  • Grundsätze zur Durchführung von Projektwochen, Werbung, Sponsoring
  • Jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule
  • Vorschlag für das Schulprogramm, für die Schulordnung
  • Besteht aus 4 Lehrkräften (gewählt von der Gesamtkonferenz) und 4 Erziehungsberechtigten (gewählt vom Schulelternrat)
  • Wählbar sind alle Erziehungsberechtigten
  • Wird alle 2 Jahre neu gewählt

Aufgaben und Funktion der Gesamtkonferenz:

  • Findet 1x pro Schulhalbjahr statt
  • Alle Lehrkräfte, pädagogischen Mitarbeiter und gewählten Vertreter nehmen teil und sind stimmberechtigt
  • Entscheidet über: Schulprogramm, Schulordnung, Grundsätze der Leistungsbewertung und Beurteilung, für Klassenarbeiten und Hausaufgaben und deren Koordinierung, schulische Konzepte

Aufgaben und Funktion der Fachkonferenzen:

  • Finden 1x pro Schuljahr statt
  • Entscheiden über Angelegenheiten, die ausschließlich den fachlichen Bereich betreffen, insbesondere die schuleigenen Arbeitspläne und deren Durchführung
  • Einführung von Schulbüchern

 

Weitere Informationen finden sie hier: 

Stadtelternrat Braunschweig: http://www.stadtelternrat.de/

Landeselternrat Niedersachsen: http://www.ler-nds.de/

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