Leitfaden für Elternvertreter
Aufgaben und Funktion der Klassenelternvertreter:
- Sind Ansprech- und Kontaktpersonen für Eltern und Lehrkräfte, insbesondere Klassenlehrkraft ( z.B.: Fragen den Unterricht und dessen Inhalte betreffend, Probleme innerhalb der Klasse, Terminabsprachen)
- Organisatorische Aufgaben, z.B. Einschulungsfeier, Schulfest (Wer macht was? Wer bringt was mit?)
- Mitglieder des Schulelternrates
- Laden zum Elternabend ein ( außer 1. Elternabend Klasse 1+3), bereiten diesen vor, leiten ihn – mindestens 1x pro Schulhalbjahr
- Tagesordnung erfolgt in Absprache mit dem / der Stellvertreter/in und der Klassenlehrkraft
- Einladung erfolgt mindestens eine Woche vor dem Elternabend
- Anwesenheitsliste, evtl. Mailliste und Protokoll
- Vermittelnde Aufgabe zwischen Eltern, Klassen- und Fachlehrern, ggf. Schulleitung bei schulischen und erzieherischen Problemen
- Werden für 2 Jahre gewählt in Klasse 1+3: wählbar und stimmberechtigt sind alle anwesenden erziehungsberechtigten der Schüler/innen einer Klasse (pro Kind 1 Stimme)
- Durchführung der Wahl: auf Antrag kann geheim gewählt werden, Wahlvorschläge werden gesammelt, vorgeschlagene Erziehungsberechtigten werden gefragt, ob sie bereit sind zu kandidieren, die Mehrheit entscheidet.
- In einem weiteren Durchgang werden 3 Vertreter/innen für die Klassenkonferenz gewählt
Aufgaben und Funktion der Vertreter in der Klassenkonferenz:
- Teilnahme an Klassenkonferenzen:
- Angelegenheiten, die ausschließlich die Klasse oder einzelne Schüler bzw. Schülerinnen betreffen, z.B. Hausaufgaben, Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten
- Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen
- Teilnahme an Zeugniskonferenzen
- Beratende Funktion, kein Stimmrecht
Aufgaben und Funktion des Schulelternrates (SER):
- Alle Klassenelternvertreter und Stellvertreter nehmen teil
- Ca. 2x im Schuljahr
- Alle 2 Jahre werden ein /e Schulelternratsvorsitzende/r und Stellvertreter gewählt aus diesem Gremium
- Wählt Vertreter/innen der Gesamt- und Fachkonferenzen
- Angelegenheiten der Schule insgesamt werden besprochen
- Wünsche und Anregungen der Eltern werden beraten
- Schulleitung informiert über alles, was von allgemeiner Bedeutung für die Schule ist
- 2 Vertreter/innen für den Stadtelternrat werden gewählt
Aufgaben und Funktion des Schulvorstandes.
- Zentrales Entscheidungsgremium der Schule mit dem Ziel, die Qulitätsentwicklung der Schule zu gestalten:
- Entscheidung über den Haushaltsplan
- Ausgestaltung der Stundentafel
- Beantragung von Schulversuchen
- Grundsätze zur Durchführung von Projektwochen, Werbung, Sponsoring
- Jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule
- Vorschlag für das Schulprogramm, für die Schulordnung
- Besteht aus 4 Lehrkräften (gewählt von der Gesamtkonferenz) und 4 Erziehungsberechtigten (gewählt vom Schulelternrat)
- Wählbar sind alle Erziehungsberechtigten
- Wird alle 2 Jahre neu gewählt
Aufgaben und Funktion der Gesamtkonferenz:
- Findet 1x pro Schulhalbjahr statt
- Alle Lehrkräfte, pädagogischen Mitarbeiter und gewählten Vertreter nehmen teil und sind stimmberechtigt
- Entscheidet über: Schulprogramm, Schulordnung, Grundsätze der Leistungsbewertung und Beurteilung, für Klassenarbeiten und Hausaufgaben und deren Koordinierung, schulische Konzepte
Aufgaben und Funktion der Fachkonferenzen:
- Finden 1x pro Schuljahr statt
- Entscheiden über Angelegenheiten, die ausschließlich den fachlichen Bereich betreffen, insbesondere die schuleigenen Arbeitspläne und deren Durchführung
- Einführung von Schulbüchern
Weitere Informationen finden sie hier:
Stadtelternrat Braunschweig: http://www.stadtelternrat.de/
Landeselternrat Niedersachsen: http://www.ler-nds.de/